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Fragen und Anworten zu Corona

 

Fragen und Antworten Herr Kaiser

Fragen und Antworten Herr Kaiser

  1. Was wird für Mitarbeiter getan, die zur „Risikogruppe“ zählen (z.B. chron. Erkrankungen)?
  • Die Mitarbeiter, die zur „Risikogruppe“ gehören, erhalten durch die Vorgesetzten besondere Aufmerksamkeit.
  • Die Mitarbeiter selber müssen jedoch auch besonders aufmerksam und sensibel auf erste Anzeichen reagieren und auf ihr eigenes Wohlbefinden achten.
  • Wichtig ist hierbei, dass bei Anzeichen oder Unwohlsein das Gespräch zum Bereichsleiter gesucht wird und gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten wird.
  1. Was passiert, wenn wegen Kita- und Schulschließungen alle Mütter ausfallen?
  • Diesbezüglich wurde bereits mit den Bereichsleitern gesprochen.
  • Wir versuchen in erster Linie die Besetzung intern zu regulieren. Sollte dies nicht mehr möglich sein, werden externe Gespräche geführt und Aufrufe gestartet.
  • Wir stehen bereits in Kontakt mit dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt und dem Bildungsministerium.
  1. 1. Wie wird Pflege sichergestellt, wenn plötzlich alle MA ausfallen?
  • Im Extremfall wird vom technischen Hilfswerk, Sozialamt, dem Bundesministerium etc. Hilfe angefordert und bei der Politik ein Hilfegesuch gestartet.
  • Wir betrachten die Gesamtsituation jeden Tag kritisch, um immer die Pflege unserer Bewohner gewährleisten zu können. Auch die anderen Bereiche unseres Hauses haben signalisiert, die Mitarbeiter der Pflege zu unterstützen.
  • Sollte es zu einem Zusammenbruch in der Pflegebesetzung kommen, wird individuell besprochen, wer sich aus den anderen Bereichen welche Aufgaben zutraut, wie z.B. Nahrung reichen, Essen austeilen oder sogar die Pflege am Bewohner.
  • Im Ernstfall wird das Dienstleistungsangebot auf das erforderliche Minimum reduziert. (Was zum Minimum gehört, wird zur gegebener Zeit definiert)
  1. 2. Wie ist das arbeitsrechtlich geregelt, wenn ein Kind nicht anders betreut werden kann? Muss die Mutter ihren Urlaub dafür opfern?
  • Arbeitsrechtlich betrachtet hat der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine beidseitige Erfüllungspflicht gemäß der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
  • Uns ist sehr wichtig, dass wir zur gegebenen Zeit miteinander ins Gespräch gehen und gemeinsam eine Lösung finden, die für alle zufriedenstellend ist.
  • Wenn keine Kinderbetreuung gewährleistet werden kann, gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten:
    • Zum einen können dann Urlaub oder Überstunden genommen werden,
    • aber auch ein unbezahltes Freistellung beantragt werden.
    • Die Dienste der Mütter und „Kinderlosen“ können auch angepasst werden (Zeiten, Häufigkeiten) oder
    • die Zeiten werden neu definiert (lange/kurze Dienste, Teildienste).
  • Diese individuellen Lösungsansätze können und müssen zwischen Arbeitnehmer und Arbeiter individuell besprochen werden.
  • Zudem sind wir im Gespräch mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt, um eine Lösung für die Kinderbetreuung hier im Haus zu definieren.
  • Wir werden im Dachgeschoss die Betreuung der Kinder durch ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiter der Betreuung gewährleisten.
    • Eine ehrenamtliche Erzieherin hat sich bereit erklärt, bis zu 6 Stunden täglich die Kinder zu betreuen.
  • Die Notfallversorgung der KITA´s gilt leider nur für die Alleinerziehenden und Familien, wo beide Elternteile im Gesundheitswesen tätig sind. Jeder Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit seine Kinder bei uns unterzubringen.
  1. Wie wird verfahren, wenn ein Bew. positiv auf Corona getestet wird?
  • Es gibt für diese Fälle feste hygienische Vorschriften des Gesundheitsamtes, die eingehalten werden müssen.
  • Im ersten Schritt muss beim infizierten Bewohner eine Einzelisolation veranlasst werden.
  • Im zweiten Schritt dann ggf. die Isolation aller Bewohner. Wenn dieser Fall eintritt, erhalten wir weitere Anweisung vom Gesundheitsamt, nach denen wir handeln werden.
  1. 1. Dürfen MA dann noch die Einrichtung verlassen? Wenn nein, wie wird dann die Kinderbetreuung zuhause sichergestellt?
  • Nach der jetzigen Erfahrung anderer Senioreneinrichtungen in den alten Bundesländern, wird dann eine Haus-Arbeitsplatz-Quarantäne verhängt, sodass nur zwischen Arbeitsplatz und Häuslichkeit gependelt werden darf.
  • Die endgültige Verfahrensweise entscheidet in dem Fall jedoch das Gesundheitsamt, sodass wir zur gegebenen Zeit Rücksprache halten werden.
  • Nach jetzigem Stand ist es aber nicht notwendig.
  1. 2. Es wurde vorgeschlagen ein Notfall-Pflegeteam zu benennen, welches für die Zeit eines Ausbruchs für 14 Tage rund um die Uhr in der Einrichtung verbleibt.

- Wie erfolgt in diesem Fall die Vergütung?

- Welche MA sollen dafür ausgewählt werden?

- Wie wird verfahren, wenn sich die Quarantäne länger als 14 Tage hinzieht bzw. der Ausbruch ausweitet.

  • Diese Idee wurde noch nicht an die Geschäftsführung herangetragen, sodass dazu derzeit keine Entscheidung getroffen werden kann. Zunächst halten wir an der routinierten Betreuung unserer Senioren fest.
  1. Wie wird verfahren, wenn ein MA positiv auf Corona getestet wird und alle MA und Bew. potentiell gefährdet sind?
  • Für diese Mitarbeiter wird dann eine Quarantäne veranlasst. Diese Entscheidung trifft aber nur das Gesundheitsamt, sodass wir noch nicht vorhersehen können, wie der genaue Ablauf sein wird.
  • Sobald so ein Fall eintritt, werden wir Sie ausführlich informieren.
  1. Ergotherapie und Betreuungsspätdienst arbeiten wohnbereichsübergreifend. Wie soll das gehandhabt werden?
  • Die MA der Betreuung arbeiten ab sofort nur noch in festen zugeordneten Bereichen.
  • Das übergreifende Arbeiten sollte vermieden werden.
  1. Wie sollen sich MA mit Symptomen/grippalem Infekt/Grippe verhalten? Insbesondere bei Personalnotstand?
  • Das Verhalten der Mitarbeiter sollte unabhängig vom Notstand sein.
  • Auch hier gilt es wie bei Frage 1.
  • Wir bitten in dem Fall, die Bereichsleitung zu informieren und ggf. ein Arzt oder das zuständige Testzentrum aufzusuchen.
  • Innerhalb von 24h können derzeit die Ergebnisse ausgewertet werden, sodass dann über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.
  1. Wie wird mit der Bewohner-/Angehörigenpost verfahren, die nicht über die Betreuungskräfte auf den WB verteilt werden kann?
  • In der Verwaltung wurden Boxen für die einzelnen Wohnbereiche fertig gemacht, in denen die Bewohnerpost gelegt wird. Diese werden täglich aus der Rezeption abgeholt.
  • Die restliche Post wird per Post an die Angehörigen / Betreuer verschickt. Die Bewohnerbriefkästen werden bis auf weiteres nicht genutzt.
  1. Finden weiterhin Neuaufnahmen von Bew. statt? Explizit am 18.03.2020?
  • Neuaufnahmen werden vorerst weiterhin unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen durchgeführt.
  • Durch die Verwaltung wird veranlasst, dass im Vorfeld Tests auf Infektionen stattfinden.

FAQ´s zur Corona

Fragen und Antworten des BPA

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